In Österreich wird der Preis pro kWh für die Rückvergütung von Stromkosten für den Dienstwagen gesetzlich geregelt.
Daher ist unabhängig vom privaten Strompreis ausschließlich der vorgegebene Preis einzutragen.
Ein Beleg ist nicht nötig, da der Preis für ganz Österreich und für das ganze Kalenderjahr der selbe ist.
Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2025 35,889 Cent/kWh.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/pendlerfoerderung-das-pendlerpauschale/sachbezug-kraftfahrzeug.html
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